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   LG Berlin, 11.02.2021 - 52 O 20/20   

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https://dejure.org/2021,75125
LG Berlin, 11.02.2021 - 52 O 20/20 (https://dejure.org/2021,75125)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.02.2021 - 52 O 20/20 (https://dejure.org/2021,75125)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. Februar 2021 - 52 O 20/20 (https://dejure.org/2021,75125)
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    Rückzahlung überbezahlter Nebenkosten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.2012 - XII ZR 112/10

    Geschäftsraummiete in einem Einkaufszentrum: Formularklausel über die

    Auszug aus LG Berlin, 11.02.2021 - 52 O 20/20
    Diese Abweichungen vom gesetzlichen Leitbild des Mietvertrags benachteiligen den Mieter unangemessen; die Übertragung der Erhaltungslast gemeinschaftlich genutzter Flächen und Anlagen ist nur dann wirksam, wenn sie in einem zumutbaren, durch eine Kostenbegrenzung beschriebenen Rahmen erfolgt (BGH, NJW 2013, 41 ff, Rn. 17 m.w.N.).

    cc) Wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion kommt es nicht in Betracht, die Klausel zur Übertragung der Hausmeisterkosten mit einem zulässigen - etwa an Nr. 14 der Anlage 3 zu § 27 I der II. BerechnungsVO bzw. § 2 Nr. 14 BetrKV orientierten - Inhalt aufrechtzuerhalten (vgl. BGH, NJW 2013, 41 ff., Rn. 21).

    Sie überbürden dem Mieter anteilig nach der von ihm gemieteten Fläche ohne Begrenzung der Höhe nach zwar nicht die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung des Einkaufszentrums, jedoch die Kosten der Wartung (vgl. BGH, NJW 2014, 3722 ff, Rn. 23; BGH, NJW 2013, 41 ff, Rn. 22).

  • KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16

    Ladenlokalmiete: Mietzahlung ab Übergabe der Räume trotz Mietminderung auf Null

    Auszug aus LG Berlin, 11.02.2021 - 52 O 20/20
    Das Gericht folgt insoweit der Entscheidung des Kammergerichts vom 15. August 2019 - 8 U 209/16 - (BeckRS 2019, 38092, Rn. 148 ff).
  • BGH, 10.09.2014 - XII ZR 56/11

    Formularmietvertrag über Geschäftsräume in einem Einkaufszentrum:

    Auszug aus LG Berlin, 11.02.2021 - 52 O 20/20
    Sie überbürden dem Mieter anteilig nach der von ihm gemieteten Fläche ohne Begrenzung der Höhe nach zwar nicht die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung des Einkaufszentrums, jedoch die Kosten der Wartung (vgl. BGH, NJW 2014, 3722 ff, Rn. 23; BGH, NJW 2013, 41 ff, Rn. 22).
  • BGH, 05.12.2012 - XII ZR 44/11

    Gewerberaummiete: Verzugszinsen bei verspäteter Auszahlung eines

    Auszug aus LG Berlin, 11.02.2021 - 52 O 20/20
    Da der Anspruch des Mieters auf Rückerstattung zu viel bezahlter Betriebskosten erst mit der Erteilung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung fällig wird (vgl. BGH, NZM 2013, 188 ff., Rn. 12), sind die insoweit streitgegenständlichen Forderungen erst mit der ausweislich der Anlagen K 3 und K 4 erst im Jahr 2018 endgültig erfolgten Abrechnung im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden, so dass die dreijährige Frist des § 195 BGB bis zur Erhebung der Klage jeweils nicht abgelaufen war.
  • KG, 01.12.2022 - 8 U 50/21

    Umlage von Kosten für Hinweisbeschilderung eines Einkaufscenters

    Die Zivilkammer 52 des Landgerichts hat mit Teil- und Versäumnisurteil vom 29.10.2020 - 52 O 20/20 - die Beklagte aufgrund ihrer Säumnis im Termin vom 3.9.2020 verurteilt, an die Klägerin aus abgetretenem Recht 118.961,74 ? nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 72.017,80 ? seit dem auf den Tag der Zustellung der Klageschrift folgenden 17. Februar 2020 und aus 46.943,94 ? seit dem auf den Tag der Zustellung des klageerweiternden Schriftsatzes vom 26.5.2020 folgenden 16.6.2020 verurteilt.

    Unter Abänderung des am 11.02.2021 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin, Az.: 52 O 20/20 wird das Versäumnisurteil vom 29. Oktober 2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen, soweit die Beklagte zur Zahlung von mehr als 61.927,90 ? nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verurteilt worden ist;.

    Unter Abänderung des am 11.02.2021 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin, Az.: 52 O 20/20 wird das Versäumnisurteil vom 29. Oktober 2020 auch über den in Antrag zu 1. genannten Umfang hinaus aufgehoben und die Klage abgewiesen, soweit die Beklagte zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und nicht nur 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verurteilt worden ist;.

    Unter Abänderung des am 11.02.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin, Az.: 52 O 20/20 wird die Klage abgewiesen, soweit die Beklagte auf die Klageerweiterung vom 23. Dezember 2020 zur Zahlung von 4.498,62 ? nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verurteilt worden ist.

    die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 11.2.2021 (52 O 20/20) kostenpflichtig zurückzuweisen.

  • KG, 22.08.2022 - 8 U 1156/20

    Corona-Pandemie: Anpassung der Gewerberaummiete aufgrund Umsatzrückgangs infolge

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Teil- und Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin vom 30.10.2020, Az. 52 O 20/20, bei einem Streitwert von 170.098,36 ? gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

    Die Berufung der Klägerin richtet sich gegen das Teil- und Versäumnisurteil der Zivilkammer 52 des Landgerichts vom 29.10.2020 - 52 O 20/20 -, soweit mit dem Teilurteil ihre Klage aus eigenem Recht abgewiesen und der Widerklage in Höhe von 51.136,62 ? nebst Zinsen stattgegeben worden ist.

    Das Urteil des Landgericht Berlin vom 29.10.2020 (52 O 20/20) wird dahingehend abgeändert, dass die Beklagte aus eigenem Recht der Klägerin verurteilt wird, an die Klägerin 118.961,74 ? nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 72.017,80 ? seit dem 17.2.2020 und aus 46.943,94 ? seit dem 16.6.2020 zu zahlen und dass die Widerklage abgewiesen wird.

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